Hinweise

Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher der Gedenkstätte sowie aller Veranstaltungen des Arbeitskreises Stadtgeschichte e.V. aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischem Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen gehört, kann der Zutritt bzw. die Teilnahme verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verein und Gedenkstätte behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.